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Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Herrmann Fröhlich GmbH

1. Geltungsbereich

Allen Vereinbarungen, Angeboten und Lieferungen liegen unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde, sie gelten durch Auftragserteilung des Käufers oder Annahme der Lieferung als anerkannt.
Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden.

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und die Angaben in unseren Angeboten sind unverbindlich. Dies gilt auch für die von uns verwendeten Kataloge und Prospekte sowie sonstigen Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, Material, Abmessungen oder sonstigen Leistungsdaten.

3. Preise

Die Berechnung unserer Lieferungen erfolgt zu den am Liefertag gültigen Preisen, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ab Werk, ausschließlich Verpackung. Dies gilt auch für vereinbarte Teillieferungen und Eilsendungen.
Ist ein Festpreis ausdrücklich vereinbart und ändern sich zwischen Vertragsschluss und der Lieferung oder Leistung die Preise, die sich auf unsere Lieferung oder Leistung unmittelbar oder mittelbar auswirken, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend zu ändern. Die Preisstellung erfolgt in Euro.

4. Lieferzeit und Lieferung

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftnorm. Unsere Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit, insbesondere termingerechter Selbstlieferungdurch unsere Lieferanten. Angegebene Lieferfristen und Termine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber unverbindlich. Höhere Gewalt oder Ereignisse, die unsere Lieferung oder Leistung erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, ohne zu Schadensersatz verpflichtet zu sein. Dies gilt auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen. Geraten wir dennoch in Verzug, muss uns der Käufer eine angemessene Nachfrist setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann er zurücktreten, jedoch nur für diejenigen Mengen, die bis zum Ablauf der Nachfrist nicht versandbereit sind. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % bleiben uns vorbehalten. Lieferung und Leistung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Soweit wir uns ausnahmsweise mit einer Warenrücknahme einverstanden erklären, berechnen wir 10 % des Nettowarenwertes, wenigstens jedoch € 15,00 zur Deckung unserer Kosten. Sonderanfertigungen nehmen wir grundsätzlich nicht zurück. Der Mindestlieferwert beträgt € 30,00.

5. Gewährleistung

Reklamationen können nur binnen 8 Tagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt werden. Haben wir nachweisbar fehlerhafte Ware geliefert, behalten wir uns vor, fristgerechte Reklamation und Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers vorausgesetzt, die Ware zum berechneten Preis zurückzunehmen oder nach einer angemessenen Nachfrist neu zu liefern. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Jegliche weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere solchen auf Schadensersatz und Folgeschäden, sind ausgeschlossen.

6. Zahlung

Unsere Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne jeden Abzug und ohne Kosten für uns vom Käufer zu zahlen. Beträge unter € 25,00 sind sofort zahlbar ohne jeden Abzug. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Über eine Verrechnung wird der Käufer informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann.
Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes, mindestens 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz bei gewerblichen Kunden und 5 % bei Privatkunden zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Verkäufer ist berechtigt, weitere Lieferungen von einer Zahlung des Käufers Zug um Zug gegen die Lieferung abhängig zu machen. Bietet der Käufer keine Barzahlung an, so kann der Verkäufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen. Die Annahme von Wechseln erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung. Wechselzahlungen gelten nicht als Barzahlung. Kosten für Diskontierung und Einziehung trägt der Käufer. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstrittig sind.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich aller Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt:
Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, Verarbeitungen oder Umbildungen erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das Miteigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer Miteigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, so lange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung u.ä.) bezüglich auf die Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Käufer ist in diesem Zusammenhang ebenfalls verpflichtet, die Weiterveräußerung und den Namen des Drittabnehmers unverzüglich anzuzeigen. Der Verkäufer ist berechtigt, die abgetretene Forderung beim Drittabnehmer selbst einzuziehen. Der die Forderung übersteigende Betrag wird anschließend an den Käufer überwiesen. Wurde eine Zahlung des Drittabnehmers bereits an den Käufer geleistet, so ist dieser zur sofortigen Weiterleitung verpfl ichtet. Der Käufer wird bei Zugriff en Dritter auf die Vorbehaltsware auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen.
Bei vertragwidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer verpfl ichtet, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt, soweit nicht Abzahlungsgesetze Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrag. Der Eigentumsvorbehalt an der unter Vorbehalt gelieferten Ware erlischt nicht, so lange der Käufer aus einem anderen Rechtsgeschäft uns gegenüber Verbindlichkeiten hat. Bei Zahlungseinstellung, Eröff nung von Insolvenzverfahren des Käufers vor erfolgter Bezahlung, haben wir das Recht der Aussonderung der Ware bzw. Abtretung der Rechte auf Gegenleistung gemäß § 47,48,50,51 InsO. Ansprüche aus off enen und nicht fälligen Rechnungen werden in diesen Fällen sofort fällig.

8. Eigentums- und Urheberrecht

Das Urheberrecht an den Skizzen, Reinzeichnungen, Entwürfen, Preislisten und sämtlichen Beilagen verbleibt uns. Sie sind dem Empfänger nur zum persönlichen Gebrauch anvertraut. Ohne unsere schriftliche Genehmigung dürfen sie nicht kopiert oder vervielfältigt, auch nicht dritten Personen, insbesondere Wettbewerbern, mitgeteilt oder zugänglich gemacht werden. Widerrechtliche Benutzung durch den Empfänger oder durch Dritte hat zivil- und strafrechtliche Folgen.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer bzw. Abnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie für alle Rechte und Verpflichtungen, die sich aus den Geschäften mit uns ergeben, ist Kleinmaischeid. Gerichtsstand sind Neuwied (Amtsgericht) und Koblenz (Landgericht). Wir behalten uns jedoch vor, auch am Hauptsitz des Käufers zu klagen. Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile dieser Verkaufs- und Liefer bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungez davon nicht berührt. Ggfs. notwendige Änderungen, Ergänzungen oder Auslegungen sind im Sinne dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen zu treffen.

Kontakt

Tel. +49-(0)2689-6006
Fax. +49-(0)2689-5598
info@maschinenelemente.com

Bürozeiten:
Mo-Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 13:00 Uhr
Anschrift

Hermann Fröhlich Maschinenelemente GmbH
Larsheck 12
56271 Kleinmaischeid

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